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HGB § 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland

HGB § 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland

[ Auszug: (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung, von einer Handels ... ]